24.01.2025
Richtige Altkleidersammlung und Trennung:
Nur gut erhaltene und noch verwendbare Bekleidung, Schuhe und Haushaltstextilien in die Altkleidercontainer geben: Wiederverwendung und Verwertung ist möglich.
Defekte, nasse und verschmutzte Textilien kommen in den Restmüll: Sie können nicht weiterverwertet, sondern müssen entsorgt werden.
Die Verwirrung um die sogenannte „Getrenntsammlungspflicht“ für Textilabfälle kommt für die Textilrecycling-Branche zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt. Die Textilrecycler befinden sich schon seit längerem in einer sehr angespannten Marktsituation. Branchenkenner sind sich einig: Wenn jetzt noch mehr, nicht verwertbare textile Abfälle in den Containern landen, dann wäre das der Todesstoß.
Die Marktlage stellt sich aktuell wie folgt dar: Die Erlöse aus dem Verkauf der gesammelten Altkleider sind seit über einem Jahr stetig gefallen und bewegen sich mittlerweile unter den Kosten der Erfassung. Viele gemeinnützige und gewerbliche Sammler haben deshalb ihre Sammelcontainer schon abgezogen oder sind aus der Vermarktung ausgestiegen. Zahlreiche Verträge mit Kommunen wurden gekündigt. Man spricht von einer noch größeren Krise als beim Corona-Ausbruch. Es gibt sogar Berichte darüber, dass gesammelte Textilien entgegen der Abfall-hierarchie mancherorts unsortiert in der Müllverbrennung landen.
In dieser Situation trifft die Verwirrung um die seit dem 1.1.2025 geltende „Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle“, den ohnehin gebeutelten Markt besonders hart. Dabei handelt es sich jedoch um ein großes Missverständnis, das von vielen Medien um den Jahreswechsel verbreitet wurde. Dass kaputte, verschlissene und verschmutzte Textilien nicht mehr im Restmüll landen dürfen, ist schlichtweg falsch. Im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) steht auch nicht, dass diese jetzt in die Altkleidercontainer gegeben werden müssten. Richtig ist vielmehr, dass gut erhaltene Textilien, Bekleidung und Schuhe nicht mehr im Restmüll landen dürfen.
Wenn jetzt noch mehr schlechte Textilien in den Containern landen, wird es katastrophale Konsequenzen haben. Denn die Kosten von Sammlung und Entsorgung würden noch weiter steigen, mit der Folge, dass der Markt vollends zusammenbrechen wird.
Die Getrenntsammlungspflicht bedeutet etwas völlig anderes: Der Staat bzw. die öffentlich-rechtlichen Entsorger (Landkreise und kreisfreie Städte) sind verpflichtet, den Bürgern ein flächendeckendes Sammel-system für Altkleider und Schuhe anzubieten, wie z.B. für Altglas und Altpapier. Und das existiert in Deutschland bereits seit Jahrzehnten, da Altkleider immer werthaltig waren. In jeder Kommune stehen Altkleidercontainer und viele Vereine führen nach wie vor Ihre traditionellen Kleidersammlungen durch.
Als Hintergrund eine Zusammenfassung der Gesetzeslage: Am 4. Juli 2018 wurde die neue EU-Abfallrahmen-richtlinie veröffentlicht. Darin wird u.a. ab 2025 eine getrennte Erfassung von Alttextilien gefordert. Die Intention der EU war, dass vor allem in ärmeren Mitgliedsstaaten jetzt flächendeckend Altkleider gesammelt werden, wo dies zuvor noch nicht der Fall war. Der deutsche Gesetzgeber hat in der Novellierung des Kreislaufwirtschafts-gesetzes (am 9. Oktober 2020 in Kraft getreten) die Vorgaben der EU. trotzdem umgesetzt und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ab dem 1.1.2025 gesetzlich dazu verpflichtet, Textilabfälle „getrennt zu sammeln“ (vgl. KrWG §20 (2) 6.)
Das etablierte Sammelsystem für Altkleider und Schuhe in Deutschland basiert auf drei Säulen:
Gemeinnützige Sammlung (durch z.B. Rotes Kreuz, Kolping, Sportvereine).
Gewerbliche Sammlung (z.B. bei Supermärkten).
Kommunale Sammlung (auf Wertstoffhöfen und -Inseln).
Das Sammelsystem hat sich bislang finanziell selbst getragen. Die Krise auf dem Altkleidermarkt wurde verursacht durch:
Verdrängung des Secondhandhandels von zu starker Konkurrenz durch billigste Neuwaren, sogenannter (Ultra) Fast Fashion, aus dem fernen Osten.
Kriege und Krisen in den wichtigsten Importländern (Ukraine, Russland, naher Osten, Afrika).
Starker Anstieg des Müllanteils in den Sammelcontainern, der zu sehr hohen Kosten in die Müllverbrennung geht.
Die Folgen einer falsch verstandenen Getrenntsammlungspflicht:
Zusätzlich würden noch mehr defekte und stark verschmutzte, also nicht mehr tragbare Textilien in den Altkleidercontainern landen.
Querkontamination von guter Ware durch Störstoffe.
Die Kosten von Sortierung und Verwertung steigen durch höheren Störstoffanteil ebenfalls.
Noch mehr unbrauchbare Textilien gehen in die Müllverbrennung, entsprechend steigende Umwelt- und Entsorgungskosten.
Textilrecycling in der heutigen Form rentiert sich nicht mehr, Kollaps der Altkleidersammlung- und Verwertung.
Kommunen (örE) müssen einspringen. Die Kosten dafür trägt dann der Steuerzahler über gestiegene Müllgebühren.
Es gibt bereits Kommunen (auch große in Bayern), denen der Auftragnehmer abgesprungen ist, und wo Altkleider gerade ohne weitere Behandlung zu hohen Kosten verbrannt werden. Das widerspricht in eklatanter Weise dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und seiner 5-stufigen Abfallhierarchie (Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Verwertung, Beseitigung). Es verstößt auch in großem Maße gegen den Klimaschutz.
Besser und nachhaltiger ist es, Bekleidung und Textilien, die nicht mehr verwendet werden können, nach wie vor über den Restmüll zu entsorgen. Gute Bekleidung und Textilien müssen hingegen in die Container gegeben werden und dürfen nicht mehr im Restmüll landen.
Weitere Infos auf unserer Homepage www.altkleider.de und der Presse-Seite unseres Fachverbands für Textilrecycling: www.bvse.de.
Auch die Tagesschau hat das Thema aufgegriffen: www.tagesschau.de.
Geisenhausen, 24.01.2025