Fairness ist unser Leitmotiv.
Wenn wir Abfälle ihrer neuen Bestimmung als Wertstoff zuführen, dann geschieht dies immer transparent, fair und natürlich streng nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Von der qualifizierten und transparenten Kundenberatung über kostenstellengenau abgerechnetes Abfallmanagement bis hin zur gemeinsamen Entwicklung individueller Lösungen sind wir schon seit Jahren zuverlässiger Entsorgungspartner von Industrie, Handel- und Baugewerbe, von Kommunen, Praxen, Kanzleien und Privatkunden.
Als zukunftsorientierter Partner für nachhaltiges und umweltbewusstes Wirtschaften
wollen wir der beste Entsorger sein.
Deswegen haben wir ein Team an motivierten Fachleuten, die ihr Können jeden Tag unter Beweis stellen. Am Ende sind wir nicht nur Entsorger, sondern auch Problemlöser und erster Ansprechpartner in Sachen Abfall und Wiederverwertung. Unsere Kunden wissen deshalb schon, wenn sie ein Abfallproblem haben:
WITTMANN – macht das.
Unser wichtigster Grundsatz seit den Anfängen des Unternehmens ist, das Vertrauen der Kunden zu rechtfertigen. Durch klugen Service und verlässliche Qualität bemühen wir uns erfolgreich, unsere vielen langjährigen Kunden zufrieden zu stellen. Seit 1966 hat sich so eine klare Firmenphilosophie entwickelt, die sowohl unseren vielen Lieferanten als auch unseren Abnehmern dient.
Die WITTMANN Fairness-Grundsätze gehen weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus und garantieren allen Beteiligten Sicherheit und Fairness im Umgang mit ihrem Wertstoff. Wir stehen für einen partnerschaftlichen Umgang mit Unternehmen, Kommunen und Organisationen, für Transparenz, faire Verträge, bewussten Handel, ökologisches Wirtschaften und soziale Beschäftigungsmodelle. All das wird von unabhängigen Experten durch umfangreiche Zertifizierungen regelmäßig bestätigt.
WITTMANN – macht das!
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Als Mitglied des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung setzt sich WITTMANN für Energieeinsparung, Energiegewinnung und Klimaschutz ein.
Unser Geschäftsführer Martin Wittmann ist Vorstandsmitglied beim bvse Fachverband Textilrecycling.
Seit 1998 sind wir geprüfter Entsorgungsfachbetrieb gemäß §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
EFB Zertifikat 2024
EFB Urkunde 25 Jahre Entsorgungsfachbetrieb
Die Mitgliedsfirmen des bvse-Fachverbands Textilrecycling sind kompetente und umweltfreundliche Fachbetriebe mit Sach- und Fachverstand, die gebrauchte Textilien und Schuhe erfassen, sortieren und verwerten. Sie garantieren die Beachtung und Einhaltung nationaler und internationaler Gesetzgebung.
WITTMANN garantiert als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb die Beachtung und Einhaltung aller nationalen und internationalen Vorschriften.
Wir sind Mitglied im Verband der Bayerischen Entsorgungsunternehmen für eine umwelt- und gemeinwohlverträgliche Abfallentsorgung.
EuRIC – “The European Recycling Industries’ Confederation”
EuRIC Textiles vertritt die kollektiven Interessen der europäischen Textilwiederverwendungs- und Recyclingindustrie. Diese Branche besteht aus Unternehmen und Organisationen, die gebrauchte Textilien, Schuhe und Accessoires sammeln, zur Wiederverwendung und zum Recycling sortieren, transportieren und vermarkten. Die Textilabteilung wurde 2019 gegründet, als die Wiederverwendung und das Recycling von Textilien zu einer der obersten Prioritäten in der Europäischen Union wurden. Unser Geschäftsführer Martin Wittmann ist Vize-Präsident von Euric Textiles.
BIR, das „Bureau of International Recycling“ wurde 1948 gegründet und war der erste Verband, der die Interessen der Recyclingindustrie auf internationaler Ebene vertrat. Heute vertritt BIR über 760 Mitgliedsunternehmen aus dem privaten Sektor und 37 nationale Verbände aus mehr als 70 Ländern. Zusammen bilden diese Mitglieder den größten internationalen Recyclingverband.
BIR fördert das Materialrecycling und erleichtert den freien und fairen Handel mit Wertstoffen in einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Weltwirtschaft. Wir sind stolzes Mitglied im BIR.
Wittmann erfüllt die Anforderungen für den Betrieb einer Vorbehandlungsanlage für gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle und gemischte Bau- und Abbruchabfälle.